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Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen hat am 23.06.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Schwallungen sowie einer Offenlage durchgeführt.
Für den Planbereich ist der vom Gemeinderat gebilligte Vorentwurf vom Juni 2025 maßgebend.
1. Anlass der Planung:
Der Bedarf an Gewerbeflächen für die Neuansiedlung, Erweiterung und Verlagerung von Gewerbebetrieben kann mit dem Flächenpotential der bestehenden Gewerbeflächen im Stadtgebiet Schmalkaldens nicht mehr abgedeckt werden. Vorhandenen Gewerbegebiet sind ausgelastet und die Flächen des neuen Gewerbe- und Industriegebiets an der B19 sind bereits vollumfänglich vorbelegt.
Im Rahmen der Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in der Stadt Schmalkalden ist daher beabsichtigt, das Gebiet westlich der B19, im Bereich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schwallungen und der Verbandskläranlage der GEWAS für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen zu erschließen.
Die Fläche befindet sich überwiegend in der Gemarkung Niederschmalkalden / Stadt Schmalkalden und zu einem geringeren Anteil in der Gemarkung Schwallungen / Gemeinde Schwallungen.
Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt Schmalkalden besteht eine dringende Nachfrage nach gewerblich bzw. industriell zu nutzenden Flächen.
Im Zuge der Vorabstimmungen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) wurde mit Beschluss (Empfehlung des Planungsausschusses) vom 25.05.2022 das Entwicklungsgebiet gemeinsam mit dem bereits bestehenden Gewerbegebiet Nord in Schwallungen als erweitertes Regional bedeutsames Industriegebiet (RIG 4) bestätigt. Dies wird so im Rahmen der weiteren Planungsschritte für den neuen Regionalplan mitgeführt.
Die Plangebietsfläche besitzt aufgrund ihrer guten Verknüpfung mit dem überregionalen Verkehrsnetz mit direkter, ortsdurchfahrtsfreier Anbindung und aufgrund der Größe der verfügbaren Fläche eine besondere Standortgunst und Wirtschaftlichkeit.
Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
2. Geltungsbereich des Plangebietes:
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Wernshausen, südwestlich der Ortslage Nieder-schmalkalden, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kläranlage und grenzt an den nördlichen Rand des Gewerbegebietes der Gemeinde Schwallungen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“ besitzt eine Größe von ca. 34,86 ha.
Er umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 00:
vollständig:
630/28, 630/29, 630/33 - 630/40, 631/5, 631/6, 632/15 - 632/28, 633/3, 633/5, 633/6, 634/3, 634/5, 634/6, 635/6 - 635/8, 636/4, 636/5, 637/10 - 637/13, 640/2, 640/3, 641, 989/4, 990, 996/6, 997/4, 998/2, 1002/2, 1003/4, 1003/5, 1004/2, 1005/2, 1006/6 - 1006/9, 1009/10, 1014 - 1021, 1022/1, 1022/2, 1023/4 - 1023/8, 1024, 1025/2, 1025/3, 1026 - 1029, 1030/4 - 1030/7, 1031, 1033, 1034, 1035/5 - 1035/8, 1036/7 - 1036/12, 1037/1, 1037/2, 1038 - 1042, 1043/2, 1043/3, 1044 - 1052, 1053/2, 1053/3, 1054, 1055/3, 1055/4, 1056/3, 1056/4, 1057/2, 1057/3, 1058, 1059/2, 1059/3, 1060 - 1063, 1064/2, 1065/2, 1070/2, 1071/12
teilweise:
222/7, 614/21, 614/23, 630/17, 630/21 - 630/27, 631/3, 637/8, 637/9, 638, 642/4, 643/3, 643/4, 644, 646/2 - 646/4, 646/6, 646/7, 653/11, 658/3, 659/2, 659/3, 660/4, 662/4, 662/5, 663/4, 663/5, 663/9, 663/10, 663/13, 663/14, 664/11, 666/2, 667/4, 667/5, 668/1, 669/2, 669/4, 670/3, 671/2, 672/4, 684/15, 688/2, 690, 691/8, 707/7, 974/2, 975/2, 976/2, 977/4, 977/5, 978/2, 979/2, 980/4, 980/5, 981/2, 982/2, 983/2, 984/2, 985/2, 986/2, 987/5, 987/6, 988/4, 988/5, 989/3, 991/2, 992/2, 993/2, 994/4, 994/5, 995/4, 995/5, 996/5, 997/3, 999/4, 999/5, 1000/4, 1000/5, 1001/2, 1007/4, 1007/13, 1008/6, 1070/1, 1071/4, 1071/10, 1072/5, 1073/2 - 1073/12, 1079/2 - 1079/12, 1079/14, 1104
der Gemarkung Schwallungen, Flur 000:
vollständig:
875/2, 875/3, 876/4 - 876/7, 877/4, 884/3, 887, 888/2, 889/2 - 889/4, 892/2, 892/3, 893/2 - 893/4, 897/17, 967/28, 976/20
teilweise:
977/47
Im Rahmen eines Flächentausches ist vorgesehen, einen Teil der Fläche der Gemarkung Sachwallungen zur Gemarkung Niederschmalkalden zu überführen.
Für externe Kompensationsmaßnahmen werden folgende Flurstücke in die Planung einbezogen, sind jedoch nicht Bestandteil des Geltungsbereiches.
- externe Ersatzmaßnahme E1 (Rekultivierung Stallgelände „Volkers“): innerhalb der Flurstücken 47, 48, 49, und 50 in der Flur 11 in der Gemarkung Aue sowie auf den Flurstücken 53, 54, 55, 188/56, 190/58, 192/58, 216/58 und 215/58 in der Flur 1 der Gemarkung Volkers.
- externe Ersatzmaßnahme E2 (Rekultivierung Stallgelände „Aue/Roßbach“): innerhalb der Flurstücke 49, 50 und 51 in der Flur 9 in der Gemarkung Aue
- externe Ersatzmaßnahme E3 (Rekultivierung Stallgelände „Mittelschmalkalden“) auf dem Flurstück 248 in der Flur 8 der Gemarkung Mittelschmalkalden
- externe Ersatzmaßnahme E4 (Rückbau und Rekultivierung alte Werra-Brücke östlich Wernshausen) auf den Flurstücken 100 und 101 in der Flur 22 der Gemarkung Fambach sowie auf Flurstück 907/1 in der Flur 0 der Gemarkung Wernshausen
- externe Ersatzmaßnahme E5 (Rückbau und Rekultivierung Dammbauwerk der ehemalige Trusetalbahn zwischen Wernshausen und Fambach) auf dem Flurstück 100 in der Flur 22 der Gemarkung Fambach
- externe Ersatzmaßnahme E6 (Extensivgrünland Niederschmalkalden) auf dem Flurstücken 341/35, 341/36 und 341/39 in der Flur 0 der Gemarkung Niederschmalkalden
- externe Ersatzmaßnahme E7 (Rückbau und Rekultivierung alte Brücke über die Stille auf den Flurstücken 82 und 23/1 in der Flur 29 der Gemarkung Schmalkalden)
- externe Ersatzmaßnahme E8 (Waldumbau Stadtwald Schmalkalden) auf Teilflächen des Flurstückes 38/2 in der Flur 4 sowie der Flurstückes 2/16 in der Flur 1 und des Flurstückes 33 in der Flur 1 der Gemarkung Schmalkalden
3. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juni 2025, in dem Zeitraum
vom 14.07.2025 bis einschließlich 18.08.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Schwallungen veröffentlicht unter:
https://www.schwallungen.de/veroeffentlichungen.asp
Zusätzlich werden die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Wasungen – Amt Sand, Markt 9/11, 98634 Wasungen im Bauamt, während der Sprechzeiten
Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorzugsweise elektronisch per Mail, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Mail-Adresse für elektronische Stellungnahmen:
bauwesen@vg-wasungen.de
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.
4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).
5. Umweltprüfung
Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Schwallungen, den ...................
Link zu den Gutachten

Umverlegung 110 KV Freileitung
Planfeststellungsverfahren: Umverlegung der 110kV-Freileitung Suhl – Suhl West –
Meiningen – Breitungen im Zuge der Erschließung des Interkommunalen GE/GI
Schwallungen – Schmalkalden/ Vorhabenträgerin: TEN Thüringer Energienetze GmbH
& Co. KG (TEN)
Die TEN hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) beantragt.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz
maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Niederschmalkalden und
Schwallungen beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
vom 03.06.2025 bis 02.07.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen – Amt Sand“, Markt 9/11, 98634 Wasungen – 2. Obergeschoss, Bauamt, Zimmer 312, innerhalb der Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Planungsunterlagen sind in o.g. Zeitraum auch im Internet unter www.vg-wasungen.de
und www.schwallungen.de sowie auf der Homepage des TLVwA unter https://landesverwal
tungsamt.thueringen.de/wirtschaft/planfeststellungsverfahren/anhoerungsverfahren-laufen
der-planfeststellungsverfahren/umverlegung-der-110kv-freileitung-suhl-breitungen-erschlies
sung-ge-gi-schwallungen-schmal einsehbar.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von zwei Wo
chen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 16.07.2025, beim TLVwA,
Referat 540, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar oder bei der Verwaltungsgemein
schaft „Wasungen – Amt Sand“, Markt 9/11, 98634 Wasungen, Einwendungen gegen den
Plan erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 1 Abs. 1
ThürVwVfG i.V.m. § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). Stellungnahmen von Vereinigungen sind nach
Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 73 Abs. 4 S.
6, Abs. 4 S. 3 VwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet
oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Ein
gaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen
und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können
diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Um eine Erwiderung zu ermöglichen, werden der Vorhabenträgerin und den von ihr Be
auftragten Einwendungen und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Einwender können
verlangen, dass ihr Name und ihre Anschrift unkenntlich gemacht werden. Dem soll ent
sprochen werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfah
rens nicht erforderlich sind (§ 43a Nr. 2 EnWG).
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der die Auslegung des Plans beinhalten
den Benachrichtigung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereini
gungen.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnah
men und Einwendungen verzichten (§ 43a Nr. 3 EnWG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden (§ 1 Abs. 1
ThürVwVfG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG). Die Behörden, die Trägerin des Vorhabens
und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, wer
den von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 73 Abs. 6
Satz 3 VwVfG); bei gleichförmigen Einwendungen erfolgt die Benachrichtigung gegenüber
dem Vertreter. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Be
nachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 1 Abs. 1
ThürVwVfG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG).
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der
Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt
werden.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen/ Abgabe von
Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach
zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten
Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfah
rens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
(Planfeststellungsbeschluss) an Einwender und Stellungnehmer kann durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 1
Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 44 a EnWG in
Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Trägerin des Vorhabens ein Vorkaufs
recht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44 a Abs. 3 EnWG).
8. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglich
keitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die
auf Grundlage des § 9 Absätze 2 und 4, § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Anlage 1, Nr. 19.1.4
durchgeführte Vorprüfung hat ergeben, dass - -
mit Ausnahme des Überschwemmungsgebietes Werra keine besonderen örtlichen Ge
gebenheiten gemäß den in Anlage 3 zum UVPG, Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkri
terien vorliegen
das Änderungsvorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführ
ten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des § 7
Abs. 2 Satz 5 UVPG für das betroffene Überschwemmungsgebiet haben kann.
..............................................
(Amtliches Veröffentlichungs-
blatt der Gemeinde)
....................................
(Unterschrift)

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft (JG) Zillbach und der Angliederungsgenossenschaft (AG) Schwallunger Grund/ Forst Zillbach und Scheller Forst
01. JG Zillbach
- Der Reinertrag (RE) beträgt 2,67 Euro – 17x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen
- Revision der Kasse der JG – keine Beanstandungen-Entlastung des Vorstandes- 17x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen
- Antrag auf vorzeitige Verlängerung des Jagdpachtvertrages – 17x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen
- Sonderkündigungsrecht bei Verlängerung des Jagdpachtvertrages bei erhöhten Wildschäden – 3x ja,13 Gegenstimmen,1 Enthaltung – Ablehnung des Vorschlages mit Einbeziehung in den neuen Jagdpachtvertrag mit doppelter Mehrheit
- Ausstellung weiterer unentgeltlicher Begeungsscheine – jetzt 2 + 3 max. 5 Begeungsscheine wurde festgelegt – 17x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen
- Antrag der FFW Zillbach für einen Zuschuss wurde gewährt. 350 Euro wurden genehmigt. 17x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltung
02. AG Schwallunger Grund/Forst Zillbach, Scheller Forst
- Der Reinertrag (RE) beträgt 2,67 Euro, 7x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen
- Revision der Kasse ergab keine Beanstandungen-Entlastung des Vorstandes- 7x ja, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen
- Über entsprechende Änderungen des Grenzverlaufes im Bereich Hirschdelle und Kirchwiese ist noch zu beraten. Schreiben der UJB ist zu beachten.
- Neue Arrondierungsvereinbarung mit Scheller Forst ist abzuschließen. Nachfolger von Böhmcker Forst
Die Vorstände JG/AG